Fragen
Wie werde ich JG Mitglied?
Fülle einfach die angehängte Erklärung aus und lasse uns diese digital an buero@jg-oldenburg.de zukommen oder schicke sie per Post an:
Junge Gemeinschaft
Bahnhofstr. 8
49377 Vechta
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Durch Ihre Mitgliedschaft bei der JG unterstützen Sie den Familienverband im Bistum Münster. Uns ist wichtig, dass Familien, unabhängig von der Anzahl der Kinder, den gleichen Beitrag bezahlen, auch bei Kursangeboten. Sie haben die Möglichkeit an der Diözesanversammlung teilzunehmen und somit den Verband mitzugestalten.
Der monatliche Beitrag: Familien 4,50€, Ledige 3,75€, Alleinerziehende 2,25€. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit ohne Fristen kündigen.
Hinweis zum Datenschutz unter: www.jg-muenster.de
Gibt es Familienrabatte?
Du hast die Möglichkeit von finanziellen Förderungen zu profitieren. Schaue gerne, welche Möglichkeiten für dich in Betracht kommen. Den Antrag stellen wir dann zusammen. Melde dich einfach im JG-Büro.
- Hier geht es zu den Fördermöglichkeiten für religiöse Maßnahmen Förderungen vom Offizialat
- Hier geht es zu Fördermöglichkeiten vom Landkreis Vechta Förderungen vom Landkreis Vechta
- Hier geht es zu Fördermöglichkeiten vom Land Niedersachen Förderungen vom Land Niedersachen
Was passiert mit meinen Daten, die ich für eine Veranstaltung an die JG weitergebe?
„Gemäß § 13 a KDO (Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz) weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei einer Anmeldung ihre personenbezogenen Daten speichern und diese verarbeiten, um Sie über weitere Veranstaltungen zu informieren.“ Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimme ich zu, dass Fotos der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit des Bischöflich Münsterschen Offizialats verwendet werden dürfen.
Müssen Teilnehmerlisten für mehrtägige Veranstaltungen eingereicht werden?
Ja, bei mehrtägigen Veranstaltungen wie Familienfreizeiten musst du die Teilnehmerliste (Formblatt 4) ausfüllen und im Original bei uns einreichen. Alle Teilnehmenden, egal welchen Alters, müssen in die Liste eingetragen werden, wenn sie an der Veranstaltung teilgenommen haben.
Hier kannst du das benötigte Formular herunterladen:
Weitere Infos zur Nutzung der Daten und den Förderbedingungen findest du hier: Fördermittel Bischöflich Münstersches Offizialat
Meine Veranstaltung weist im Programmheft eine Route auf – was bedeutet das?
Wenn deine Veranstaltung im Programmheft als Route ausgewiesen ist, können die Teilnehmenden Fördermittel beantragen. Dafür ist es notwendig, eine spezielle Teilnehmerliste (KEB-Liste) auszufüllen. Diese Liste dient dazu, die Veranstaltungen mit Route als förderberechtigt anzuerkennen.
Wichtig:
Alle Teilnehmenden, unabhängig vom Alter, müssen in dieser Liste eingetragen werden.
Die ausgefüllte KEB-Liste muss bis zum jeweiligen Jahresende im Original bei uns im JG-Büro vorliegen.
Erst wenn die Listen vollständig ausgefüllt und bei uns eingegangen sind, können die Familien die Förderung erhalten.
Adresse für die Einreichung:
Bildungswerk der Junge Gemeinschaft
Anna Niemann
Bahnhof Str. 8
49377 Vechta
Hier kannst du die Liste herunterladen: